Rücknahme der Änderung der Meldeverordnung – Offener Brief an Cem Özdemir

Sehr geehrter Cem Özdemir,

wir möchten Ihnen ganz herzlich zum Wahlsieg gratulieren. Wir freuen uns sehr, dass Sie von den Baden-Württembergerinnen mit der Regierungsbildung betraut wurden, denn viele Menschen in Baden-Württemberg verbinden mit dem Wahlergebnis die Hoffnung auf eine Politik, die gesellschaftliche Vielfalt stärkt, Grundrechte schützt und den Dialog mit der Zivilgesellschaft sucht – gerade in zunehmend herausfordernden Zeiten.

Deshalb wenden wir uns von Mission TRANS* e.V. (Stuttgarter Organisation zur Unterstützung von trans* Menschen) zusammen mit einem breiten Bündnis aus vielen queeren Vereinen, Organisationen und Privatpersonen aus ganz Baden-Württemberg mit großer Sorge an Sie.

Mit der geplanten Änderung der baden-württembergischen Meldeverordnung zum 01.11.2026 soll nicht nur die automatisierte Übermittlung von Änderungen von Vornamen und Geschlechtseinträgen an Polizeibehörden und das Landeskriminalamt erfolgen. Darüber hinaus ist vorgesehen, frühere Vornamen und Geschlechtseinträge dauerhaft in den Meldedaten zu speichern.

Das bedeutet konkret: Frühere Angaben wären dauerhaft einsehbar – für eine Vielzahl von Behörden und Sachbearbeitenden, unabhängig davon, ob diese Information für den jeweiligen Vorgang überhaupt erforderlich ist. Damit wird die Änderung des Geschlechtseintrags oder Vornamens dauerhaft sichtbar gemacht und Betroffene faktisch als trans*, nicht-binäre oder inter* Personen erkennbar.

Warum sollte etwa bei einer Kfz-Anmeldung relevant sein, wie ein früherer Vorname oder Geschlechtseintrag lautete? Eine solche Regelung schafft strukturell die Grundlage für Diskriminierung im Verwaltungsalltag – nicht punktuell, sondern dauerhaft.

Diese geplante Praxis hat in der Community sowie bei vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen große Verunsicherung ausgelöst. Sie wirft zudem eine grundsätzliche Frage auf: Welche weiteren Personengruppen könnten künftig durch zusätzliche Datenfelder in ähnlicher Weise sichtbar gemacht und potenziell stigmatisiert werden?

Die damit verbundenen Ängste sind nicht unbegründet. Die Geschichte zeigt, etwa durch die sogenannten „Rosa Listen“, wie staatlich erfasste personenbezogene Daten missbraucht werden können, um Minderheiten systematisch zu verfolgen. Auch aktuelle Entwicklungen – etwa Einschränkung und Aufhebung der Rechte von trans* Menschen in den USA oder in einzelnen europäischen Ländern – verstärken die Sorge, dass einmal geschaffene Datenstrukturen künftig gegen die Betroffenen verwendet werden könnten.

Ein falsches Signal an eine ohnehin vulnerable Community

Die automatische Weitergabe und dauerhafte Vorhaltung dieser Daten stellen eine faktische Ungleichbehandlung dar. Sie vermittelt den Eindruck, als müssten Menschen, die von ihrem Recht auf Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag Gebrauch machen, gesondert erfasst werden.

Damit wird eine zutiefst persönliche Entscheidung über die eigene Identität mit einer strukturellen Sichtbarmachung und behördlichen Nachverfolgbarkeit verknüpft. Für viele Betroffene bedeutet das ein Gefühl von Stigmatisierung und staatlichem Misstrauen – bis hin dazu, dass Menschen aus Angst von diesem Schritt Abstand nehmen.

Gerade vor dem Hintergrund, dass trans*, nicht-binäre und inter* Menschen weiterhin überdurchschnittlich häufig Diskriminierung und Gewalt erfahren, ist eine solche Maßnahme besonders sensibel. Statt Vertrauen zu stärken, droht sie, dieses weiter zu untergraben.

Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung

Die geplante Regelung berührt zentrale Fragen des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung. Der Eingriff liegt dabei weniger in der bloßen Erhebung einzelner Datenpunkte, sondern in deren dauerhafter Speicherung und jederzeitigen Sichtbarkeit – unabhängig vom konkreten Anlass.

Die fortlaufende Verfügbarkeit früherer Namens- und Geschlechtseinträge schafft eine nachvollziehbare „Spur“ der Identitätsänderung und macht diese für Dritte dauerhaft erkennbar. Gerade diese dauerhafte Sichtbarmachung stellt einen besonders tiefen Eingriff in die Privatsphäre dar.

Zugleich ist fraglich, ob dieser Eingriff überhaupt erforderlich ist. Um die eindeutige Identifizierbarkeit von Personen nach einer Änderung von Namen oder Geschlechtseintrag sicherzustellen, greifen andere Staaten bereits auf weniger eingriffsintensive Mittel zurück – etwa über eindeutige Identifikationsnummern wie Steuer-IDs oder über biometrische Passbilder. Diese ermöglichen eine verlässliche Zuordnung, ohne die frühere Identität dauerhaft sichtbar zu machen.

Bitte um politische Neubewertung

Wir bitten Sie daher, die geplante Änderung der Meldeverordnung erneut politisch zu prüfen und sich dafür einzusetzen, diese Regelung in ihrer jetzigen Form zurückzunehmen.

Uns ist bewusst, dass staatliche Behörden ihre Aufgaben erfüllen müssen. Gleichzeitig sind wir überzeugt, dass Lösungen möglich sind, die Sicherheitsinteressen berücksichtigen und zugleich die Rechte und Würde der Betroffenen wahren.

Einladung zum Dialog über bessere Lösungen

Wir möchten ausdrücklich den Dialog mit dem Innenministerium sowie weiteren beteiligten Stellen suchen, um gemeinsam an einer ausgewogenen Lösung zu arbeiten.

Unser Ziel ist es, Sicherheitsinteressen und den Schutz der Rechte von trans*, nicht-binären und inter* Personen nicht gegeneinander auszuspielen, sondern konstruktiv zusammenzudenken. Baden-Württemberg hat hier die Chance, einen verantwortungsvollen und zukunftsweisenden Weg zu gehen.

Verantwortung für ein offenes Baden-Württemberg

Baden-Württemberg versteht sich als ein Land der Vielfalt, Offenheit und gegenseitiger Achtung. Wir hoffen, dass diese Werte auch in dieser Frage sichtbar werden und Vertrauen geschaffen wird – statt Unsicherheit.

Wir stehen jederzeit für Gespräche zur Verfügung und würden uns über einen Austausch sehr freuen.

Bis dahin wünschen wir Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen in den laufenden Koalitionsverhandlungen und einen hoffentlich baldigen Amtsantritt.

Mit freundlichen Grüßen

Mission TRANS* e.V. Vorstand